Kirchenaustritts-Dienstleistung www.austreten.ch

Bei der Kirchenaustritts-Dienstleistung von austreten.ch handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot, welches neutral und unabhängig von der Kirche ist, weil der Umgang mit der Kirche betreffend Kirchenaustritt gelegentlich als kompliziert empfunden wird.

► Die Landeskirchen bieten keine allgemein gültige Austritts-Möglichkeit (wie z.B. ein Standard-Austrittsformular) an. Die jeweils geltenden Anforderungen sind kantonal geregelt und der Kirchenaustritt muss lokal eingereicht werden. Das macht es für den einmaligen Kirchenaustritts-Vorgang etwas aufwändig.

Sie können aber selbstverständlich kostenlos selber einen Kirchenaustritts-Brief schreiben (kann auch handschriftlich sein) oder sich kostenlos bei Ihrer Kirchgemeinde am Wohnort erkundigen, welche Anforderungen an Ihren Kirchenaustritt gestellt werden. Im direkten Kontakt mit der Kirche ist der Kirchenaustritt grundsätzlich immer frei von Kosten und Gebühren (ausser Brief-Porto und allfällige Beglaubigungs-Kosten).

► Bei der Kirchenaustritts-Dienstleistung von austreten.ch ist nur ein einfaches Online-Formular auszufüllen: schnell, unkompliziert und mit minimalem Aufwand. Daraufhin erhalten Sie die für Ihren Wohnort korrekten Kirchenaustritts-Unterlagen per Post zugeschickt, mit fertig vorbereiteter Kirchenaustritts-Erklärung. Nur noch Unterschreiben und Absenden.

Die Kirchenaustritts-Dienstleistung nimmt Ihnen Aufwand ab, aber dafür müssen Sie den entsprechenden Preis bezahlen (eine Person CHF 35.-).


Weitre Informationen:

K-Tipp Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alternative: Brief unentgeltlich selber erstellen

Bedenken Sie Ihren Kirchenaustritt generell gut, es ist ein bedeutsamer Schritt. Klären Sie ausreichend ab, ob es für Sie der richtige Schritt ist. Wenn Sie sich für den Kirchenaustritt entscheiden haben und bei austreten.ch bestellen möchten, dann beachten Sie bitte dass die Rücktritts-Möglichkeiten von der kostenpflichtigen Bestellung eingeschränkt sind, sowie zusätzliche Kosten anfallen bei Mahnung: Rücktritt / Info Mahnung