Information für Anfrage Rücktritt von der Bestellung

Nach dem Versand der Kirchenaustritts-Unterlagen kann ich leider keinen Bestellungs-Rücktritt mehr entgegennehmen: Es ist alleine vom gesunden Menschenverstand her wohl leicht einleuchtend, dass die Rücksendung der individuell für Sie erstellten Unterlagen völlig unnütz wäre, und die zur Erledigung aufgewendete Zeit sowieso nicht nachträglich "storniert" werden kann.

Man muss zudem von den Bestellenden auch an gewisses Mass an Selbstverantwortung erwarten können, so wie es entsprechend auch in den Gesetzen dazu abgebildet ist. Weil ich entsprechend der jeweiligen Bestellung für die Kunden individuelle Dokumente erstelle und versende, entspricht dies rechtlich gesehen nicht dem "Kaufvertrag", sondern dem "Werkvertrag".

Ein "Kaufvertrag" kommt zustande, wenn man beispielsweise ein serienmässig hergestelltes Produkt wie eine PC-Tastatur erwirbt. Je nach Kulanz des Verkaufsgeschäftes kann man die PC-Tastatur originalverpackt umtauschen, wenn man erst nach dem Kauf feststellt, dass man sich geirrt hat und eine DE-Tastatur statt eine CH-Tastatur gekauft hat. Weil viele Menschen identische Tastaturen benützen, findet das Verkaufsgeschäft bestimmt bald einen anderen Käufer für die DE-Tastatur. Ein Rücktrittsrecht ist zwar auch beim "Kaufvertrag" im Obligationenrecht nicht festgelegt, falls dem Geschäft aber keine Nachteile entstehen wird dennoch gelegentlich der Rücktritt aus Kundenfreundlichkeit gewährt.

Anders der sogenannte "Werkvertrag". Hierbei wird ein Produkt individuell nach Angaben der bestellenden Person gefertigt. Die Arbeit beginnt nach der Bestellung und endet mit der Auslieferung von Produkt oder eben "Werk". Geregelt ist dies im Obligationenrecht ab Artikel 363. Beim Werkvertrag erlischt das Rücktrittsrecht mit der Fertigstellung des Werks (was ja auch eine gewisse verständliche Logik hat, weil es sinnlos ist, wenn Sie mir Unterlagen zurück geben, welche ich speziell auf Ihren Namen und nach Ihren Angaben erstellt habe).

Zudem existiert auch im E-Commerce Bereich kein Rücktrittsrecht: Die Gesetzgebung der Schweiz sieht nach einer rechtsgültigen Online-Bestellung keine Rücktrittsmöglichkeit vor. Es besteht kein Recht ein Produkt nach einem als verbindlich gekennzeichneten Online-Kauf zurückzugeben.