Kassensturz/Espresso von SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) hatte vor einigen Jahren die Kirchenaustritts-Dienstleistung im Radiobeitrag „Das Geschäft mit dem Kirchenaustritt“ kritisch geäussert zu den Kosten der angebotenen Hilfe beim Kirchenaustritt.

Zur Vermeidung von Irrtümern hier nochmals die Klarstellung: Ungenügende Information seitens der Kirche schafft den Missstand der mangelnder Kenntnisse zum Austritts-Verfahren bei den Kirchenmitgliedern. Dieses von den Kirchen geschaffene Informationsvakuum wird unter anderen von den kostenpflichtigen Kirchenaustritts-Angeboten gefüllt. Würde die Kirche das Informations-Problem nicht schaffen, so würde es auch keine Austritts-Anbieter geben.

Hier direkt nach der Veröffentlichung des Berichts zu Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Römisch-katholischen Kirche der Schweiz lag der Fokus hauptsächlich auf der Verringerung der Unkenntnis der Kirchenmitglieder betreffend Ablauf des Kirchenaustritts.

srf.ch: Kassensturz Information Kirchenaustritt

Am Artikel-Ende wurden die Internetportale angesprochen, welche gegen Bezahlung den Kirchenaustritt als Dienstleistung übernehmen. Ob es das brauche wurde mit Nein beantwortet.

Doch ganz schlecht geredet wurde die Dienstleistung gegen Bezahlung nicht. Ratschlag Kassensturz: Wer die Hilfe eines solchen Portals in Anspruch nehmen möchte, der solle nicht mehr als etwa 30 Franken bezahlen für den angebotenen Service. Und auch ein grosser Vorteil der bezahlten Unterstützung wurde blieb nicht unerwähnt: Sollte es beim Kirchenaustritt zu Schwierigkeiten kommen, dann ist das Übernehmen der Problemlösung bereits im Preis inbegriffen.

Der Artikel behandelt viele wesentliche Punkt gut. Es sind hauptsächlich Antworten auf Fragen rund um den Kirchenaustritt. Spezifisch für den konkreten Austritt bietet der Artikel nur bedingt Hilfe. Auf zwei Punkte aus dem Artikel wird hier nachfolgend noch erläuternd eingegangen.

1) Betreffend Empfänger des Kirchenaustritts „Brief an die Kirchengemeinde, am besten an den Präsidenten oder die Präsidentin“

Rein formell betrachtet ist es auf jeden Falls korrekt an das Kirchgemeinde-Präsidium zu adressieren. Allerdings haben mehr als drei Viertel aller Kirchgemeinden ein Sekretariat, welches aus Sicht der Kirchgemeinde die bevorzugte Adresse für den Empfang der Austritts-Erklärung ist, was man zur Entlastung von Präsidentin oder Präsident beachten sollte.

2) Auch hier tut man sich wieder schwer mit den Spezialregelungen. Weil der Kirchenaustritt nicht in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt ist, gibt es diverse kantonale Unterschiede, die zuweilen falsch kolportiert werden, wie hier „Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden muss die Unterschrift auf dem Austrittsschreiben beglaubigt sein.“

Es ist falsch, dass im Kanton Appenzell-Innerrhoden die Unterschrift zu beglaubigen sei. Auch für den Kanton-Appenzell ist es nicht zutreffend, dass generell die amtliche Beglaubigung der Unterschrift vorgeschrieben ist. Lediglich der Verband der Römisch-katholischen Kirchgemeinden Appenzell-Ausserrhoden hat im entsprechenden Erlass verfügt, dass Unterschrift auf dem Austrittsbrief beglaubigt sein muss.

Sofort korrekte Kirchenaustritts-Unterlagen beziehen?

Der Kassensturz bietet für den Kirchenaustritts keine spezifische Unterstützung an. Alternativ zum selbständig Beschaffen der erforderlichen Informationen, haben Sie für das Beenden der Kirchensteuer hier die Möglichkeit hier das kostenpflichtige Angebot zu nutzen und individuell erstellte Kirchenaustritts-Unterlagen zu beziehen für den Austritt aus Ihrer Kirchgemeinde.

 
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