Kirchensteuerpflicht natürliche Personen

Kirchensteuer müssen im Kanton Zürich die Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche und der römisch-katholischen Kirche bezahlen. Durch den offiziellen Kirchenaustritt kann im Kanton Zürich die Kirchensteuerpflicht beendet werden.

Im Kanton Zürich hat zudem die christkatholische Kirche den Status einer öffentlich-rechtlich anerkannten Körperschaft und ist somit ebenfalls eine Landeskirche bei welcher die Bezahlung der Kirchensteuer obligatorisch ist.

Kirchenaustritt Kanton Zürich

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, die an die entsprechende Kirchgemeinde gerichtet wird. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen sein. Es ist nicht erforderlich, Gründe für den Austritt anzugeben.

Kirchensteuerpflicht juristische Personen (Unternehmen)

Unternehmen mit Steuerdomizil im Kanton Zürich sind kirchensteuerpflichtig. Unternehmen haben nicht die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten, um die Kirchensteuer zu vermeiden.

Ablauf Kirchenaustritt

Um den Kirchenaustritt offiziell zu machen, wird die Austrittserklärung an die Kirchenpflege der örtlichen Kirchgemeinde gesendet. Es wird empfohlen, diese Mitteilung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Sobald die Kirchgemeinde den Austritt registriert hat, erhält der Austretende eine schriftliche Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt endet auch die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer, was oft der primäre Grund für den Austritt ist.

Kirchensteuer Kanton Zürich

Die Kirchensteuer im Kanton Zürich kann einen erheblichen Anteil am Einkommen ausmachen, weshalb viele Mitglieder sich für einen Austritt entscheiden. Neben der finanziellen Entlastung bringt der Austritt jedoch auch den Verlust bestimmter kirchlicher Rechte mit sich, wie das aktive und passive Wahlrecht bei kirchlichen Wahlen sowie den Zugang zu bestimmten kirchlichen Diensten, die für Nichtmitglieder kostenpflichtig sein können.

Die rechtlichen Grundlagen für den Kirchenaustritt und die damit verbundene Kirchensteuerpflicht sind in den Kirchengesetzen der Landeskirchen sowie in staatlichen Gesetzen verankert. Diese Gesetze regeln die formellen Anforderungen, wie die Schriftlichkeit und die Fristen, die bei einem Austritt beachtet werden müssen. Während der Kirchenaustritt relativ einfach ist, sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein, da sie auch spirituelle und soziale Auswirkungen haben kann.

Konsequenzen Austritt Kirche

Nach dem Austritt verlieren ehemalige Mitglieder bestimmte kirchliche Privilegien, wie die Teilnahme an kirchlichen Wahlen und die Möglichkeit, ein Patenamt zu übernehmen. Auch kirchliche Zeremonien wie Hochzeiten oder Beerdigungen können für Nichtmitglieder kostenpflichtig sein. Dennoch bleiben die meisten ehemaligen Mitglieder durch ihre Taufe weiterhin Christen, auch wenn sie in offiziellen Dokumenten als konfessionslos geführt werden.

 
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