Kirchensteuerpflicht natürliche Personen
Im Kanton Schwyz haben die offiziell anerkannten Kirchen, namentlich die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche, die Befugnis, Kirchensteuern zu erheben. Die Steuerpflicht für natürliche Personen, die in Schwyz wohnhaft und Mitglied einer dieser Kirchen sind, endet mit dem offiziellen Kirchenaustritt.
Kirchensteuerpflicht juristische Personen (Unternehmen)
Für juristische Personen wie Unternehmen besteht im Kanton Schwyz ebenfalls eine Kirchensteuerpflicht, wenn das Steuerdomizil im Kanton liegt. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen jedoch nicht durch einen Kirchenaustritt von der Steuerpflicht befreit werden. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Kirchensteuer zu zahlen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer Kirche.
Kanton Schwyz Kirchenaustritt und Kirchensteuer
Die Kirchensteuerpflicht im Kanton Schwyz endet für natürliche Personen, die Mitglied einer anerkannten Kirche sind, mit dem offiziellen Kirchenaustritt. Dieser Schritt muss formell durchgeführt werden, um die Steuerpflicht tatsächlich zu beenden. Dies betrifft auch ausländische Arbeitnehmer, die quellenbesteuert werden und bei einer anerkannten Kirche registriert sind. Ein offizieller Kirchenaustritt ist für sie ebenfalls der einzige Weg, sich von der Kirchensteuerpflicht zu befreien.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Personen, die nur beschränkt steuerpflichtig sind, etwa durch den Besitz von Liegenschaften im Kanton Schwyz, weiterhin kirchensteuerpflichtig bleiben, auch wenn sie nicht im Kanton wohnen. In diesen Fällen bleibt die Kirchensteuerpflicht trotz eines allfälligen Kirchenaustritts bestehen.
Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt unmittelbar nach der offiziellen Abgabe der Austrittserklärung bei der zuständigen Behörde in Kraft. Das Datum des Poststempels auf der Austrittserklärung ist dabei entscheidend. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung bereits gezahlter Kirchensteuern, selbst wenn diese Steuern unrechtmässig erhoben wurden oder die Person nie Mitglied einer Kirche war. Rückzahlungen sind in solchen Fällen nicht vorgesehen.
Diffuse Gründe für Austrittswelle
In letzter Zeit musste die römisch-katholische Kirche eine Vielzahl von Kirchenaustritten hinnehmen. Es ist klar erkennbar, dass die gestiegene Zahl der Austritte im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Missbrauchsfällen steht. Für die Kirche ist es frustrierend, dass viele Menschen im Zuge der Missbrauchsfälle ihren Austritt aus der Kirche erklären. Besonders bedauerlich ist, dass viele dieser Menschen keine Rücksprache wünschen. Gerne würde man mit den austretenden Personen in Kontakt treten und den Dialog suchen, doch die wenigsten Personen stimmen dem zu. Mit einer diffusen Wut konfrontiert zu werden, ist schmerzlich und für die engagierten, oft ehrenamtlichen Mitarbeitenden eine grosse Belastung.