Die Befreiung von der Kirchensteuer erfolgt im Kanton Schwyz unmittelbar mit dem Kirchenaustritt.
Mitgliedschaft bzw. Kirchenaustritt (ref.): Mitglied einer Kirchgemeinde ist jede im Kirchgemeindegebiet wohnhafte ev.-reformierte
Person, die nicht schriftlich ihren Austritt aus der Kantonalkirche erklärt hat.
(Verfassung der Ev.-reformierten Kantonalkirche Schwyz)
Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert, ganzer Kanton Schwyz).
Verschiedene Fragen und Antworten zum Thema Kirchenaustritt.
Adresse Kirchenaustritt: Praktisch in allen Gemeinden gibt es ein kath. Pfarrei-Sekreatiat, welchem der Kirchenaustritt zuhanden des Kirchenrats zugesendet werden kann. Bei der Ev.-Reformierten Kirche ist für den Kirchenaustritt die richtige der 6 Kirchgemeinden zu bestimmen: Auf "ref-sz.ch" findet sich das Verzeichnis mit den Beschreibungen der Gebiete.