Kanton Glarus • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Mitgliedschaft katholische Kirchgemeinde: Die Kirchgemeinden umfassen die innerhalb des Kirchgemeindegebietes wohnhaften Angehörigen der römisch-katholischen Konfession, die nicht gegenüber ihrer Kirchgemeinde schriftlich den Austritt oder die Nichtzugehörigkeit erklärt haben.
(Verfassung Verband römisch-katholische Kirchgemeinden Kanton Glarus)

Austritt: Wer aus der Reformierten Landeskirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung beim für die Wohngemeinde zuständigen Kirchenrat einzureichen. Eintritts- und Austrittserklärungen setzen die Vollendung des 16. Altersjahres voraus.
Pfarrer, Pfarrerin oder ein Mitglied des Kirchenrates sucht mit Austretenden Rücksprache zu nehmen.
Kirchensteuer: Austretende haben die Kirchensteuern bis zum Ende des Monats zu entrichten, in welchem sie den Austritt ordnungsgemäss erklärt haben.
Meldewesen: Der Kirchenrat meldet Ein- und Austritte dem Polizeiamt und der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde. Er führt ein Verzeichnis über Ein- und Austritte.
(Kirchenordn. für die Ev.-Reformierte Landesk. Kanton Glarus)

Link zum Formular Kirchenaustritt (ohne Rücksprache mit Pfarrer oder Pfarrerin)
katholisch und reformiert - Glarus Süd, Glarus Mitte, Glarus Nord.

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 16.02.2020