ᐅ Kanton Bern • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Natürliche Personen (KStG Kanton Bern):
Der Kirchensteuerpflicht unterliegen die natürlichen Personen, die im Kanton Bern im Gebiet einer Kirchgemeinde nach Massgabe des Steuergesetzes ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder wirtschaftlich zugehörig sind.
Beginn und Ende: Kirchensteuer-Pflicht erlischt beim Kirchenaustritt mit Abgabe der rechtsverbindlichen Kirchenaustritts-Erklärung.

Juristische Personen (KStG Kanton Bern):
"Juristische Personen sind (...) steuerpflichtig in den Kirchgemeinden, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen oder in denen die juristische Person die Voraussetzungen der teilweisen Steuepflicht erfüllt." Eine Befreiung durch Kirchenaustritt (analog zu den natürlichen Personen) ist nicht vorgesehen.

Link zum Formular Kirchenaustritt
(für offiziellen Kirchenaustritt katholisch und reformiert, ganzer Kanton Bern)

Weitere Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt.

Externer Link ◽ KStG Kanton Bern:
► Kirchensteuergesetz Kanton Bern

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung Letzte Änderung 04.03.2020