Die Kirchgemeinde besteht von Verfassung wegen und umfasst einerseits die auf ihrem
Gebiete wohnhaften oder ihr zugeteilten Personen reformierten Glaubens,
welche nicht schriftlich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt haben, und
andererseits jene Mitglieder, welche sich ihr angeschlossen haben.
(Kirchenverfassung Reformierte Landeskirche beider Appenzell)
Mitgliedschaft Kirchgemeinde: Die Kirchgemeinden umfassen alle Einwohner ihres Gebietes, Schweizer und Ausländer, die sich zur römisch-katholischen
Konfession bekennen, und die nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt haben.Der Austritt steht jedem Urteilsfähigen
über 16 Jahren offen. Die schriftliche und amtlich beglaubigte Austrittserklärung ist dem Präsidenten des Kirchenverwaltungsrates einzureichen
und entbindet ab folgendem Monat von der Steuerpflicht.
(Katholische Kirche Appenzell-Ausserrhoden: ⇒ Verband röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden)
Mit dem Link Formular Kirchenaustritt kommen Sie direkt zum online Formular
Fragen und Antworten allgemein zum Thema Austritt aus der Kirche.