Kirchenaustritt: Einmal katholisch, immer katholisch?

Etliche Theologen betonen immer wieder, dass es - theologisch gesehen - den Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche nicht geben kann, da jeder Getaufte durch den Empfang dieses Sakraments definitiv und lebenslang in die Kirche eingegliedert wird.

Solche Aussagen führen gelegentlich zu Verwirrung. Da muss ganz klar unterscheiden: - die Kirche als Religionsgemeinschaft, inhärent dem göttlichen Auftrag verpflichtet - die Kirche als staatrechtliche Organisation, der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet

Dieser duale Aufbau der Römisch-katholischen Kirche wird oft verwischt dargestellt. Üblicherweise bezieht sich Kirchenaustritt direkt auf die staatrechtliche Organisation, welcher auch die Kirchensteuer der Mitglieder zufällt. Um im besonderen die der offizielle Kirchenaustritt die behördliche Abwicklung, dass die betreffende Person im amtlichen Register nicht mehr als katholisch geführt wird und die Kirchensteuer entfällt. Dabei ist es irrelevant, wie die Kirche theologisch den Kirchenaustritt einstuft. Kirchenaustritt ist weltlich Austritt aus der Kirche, zu differenzieren von der Darstellung im verlinkten Artikel.

" .. wie man denn (...) die Kirchensteuer umgehen könne. Die Antwort ist relativ einfach: Austreten .."

" .. aus der katholischen Kirche gar nicht austreten kann, da jeder Getaufte (...) definitiv in die Kirche eingegliedert wird .. "

" .. 'Semel catholicus semper catholicus' (einmal katholisch, immer katholisch) nennt sich der dogmatische Grundsatz dahinter .. "

Weiterlesen: LINKMEDIUM 20.03.2019
▶ "Eine moralische Pflicht zum 'Kirchenaustritt'?"