Es dauert bei der Kirche oft sehr lange, bis ein eingereichter Kirchenaustritt bearbeitet und bestätigt ist. Ein bis zwei Monate sind keine Seltenheit, bis die austretende Person die Kirchenaustritts-Bestätigung erhält. Wenn der Abgabetermin für die Steuererklärung naht, stellt sich daher häufig die Frage: Was soll ich tun, wenn meine Steuererklärung fertig ist, ich jedoch seit Wochen vergeblich auf die Kirchenaustritts-Bestätigung warte?

Oft liegt hier ein Missverständnis vor: Es ist in der Regel gar nicht notwendig, einen Beleg über den Kirchenaustritt bei der Steuererklärung beizulegen.

Meist dauert es ein bis zwei Monate, bis die Kirchgemeinde der austretenden Person die Kirchenaustritts-Bestätigung zusendet. Gleichzeitig informiert die Kirchgemeinde jedoch auch die Gemeindeverwaltung (Einwohneramt) über den Austritt, sodass das Steueramt auf offiziellem Weg informiert wird. Die Gemeindeverwaltung ändert daraufhin im Register die erfasste Konfession.

Das Steueramt erhält somit automatisch die Meldung über die Konfessionsänderung. Eine Beilage bei der Steuererklärung ist daher nicht erforderlich.

Es besteht also kein Grund zur Eile, da das Kirchenaustritts-Datum dem Datum des Eingangs des Einschreibens bei der Kirchgemeinde entspricht. Auch wenn die Kirchenaustritts-Bestätigung erst zwei Monate später zugestellt wird, gilt der Kirchenaustritt (auch für die Kirchensteuer) rückwirkend auf das Datum des Eingangs bei der Kirchgemeinde.

Spätestens auf der definitiven Veranlagungsverfügung des Steueramts für das Jahr des Kirchenaustritts, die im Folgejahr erstellt wird, sollte die Kirchensteuerpflicht mit dem korrekten Austrittsdatum enden. Dies sollten Sie auf jeden Fall überprüfen.

Anmerkung 1: Bei der Steuererklärung spielt es im Prinzip keine Rolle, was Sie eintragen oder was im Voraus ausgefüllt wurde (in vielen Kantonen gibt es das Konfessionsfeld in der Steuererklärung gar nicht mehr). Das Steueramt verwendet ohnehin die Daten des amtlichen Personenregisters (Einwohneramt), in dem der Kirchenaustritt von der Kirchgemeinde gemeldet werden muss. Wenn nichts vorgegeben ist, können Sie nach Absenden des Kirchenaustritts „konfessionslos“ eintragen. Wenn bereits eine Angabe vorhanden ist, lassen Sie diese am besten stehen. Falls auf der provisorischen Steuerrechnung zu viel Kirchensteuer verlangt wird, wird dies bei der definitiven Steuerrechnung, die Sie im folgenden Jahr erhalten, korrigiert. Prüfen Sie in jedem Fall, ob die Kirchensteuer korrekt endet. Die Kirchenaustritts-Bestätigung des offiziellen Austritts aus der Kirchgemeinde ist primär für Ihre Unterlagen, falls es später zu Unklarheiten kommen sollte.

Anmerkung 2: Eine Ausnahme betrifft die Quellensteuer. Bei Quellenbesteuerung (für Ausländer) sollte eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung beim Arbeitgeber eingereicht werden, damit das kantonale Steueramt den Austritt sicher erfasst.

 
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