Kirchensteuer Berechnung

Die Kirchensteuer sollte sind nicht alleine für den Kirchenaustritt entscheidend sein. Aber es ist eine Tatsache, dass beim Kirchenaustritt sehr häufig finanzielle Überlegungen eine grosse Rolle spielen.

Den genauen Kirchensteuer-Betrag liest man am einfachsten bei einer vorhandenen Steuerverfügung ab. Der unter Kirchenaustritt aufgeführte Betrag würde beim Austritt aus der Kirche Null werden (wobei zu beachten ist, dass es bei Familien eine Mischrechnung aus den Konfessionen der einzelnen Personen ist, welche individuell den Kirchenaustritt erklären können).

Der Steuer-Rechner der Zürcher Kantonalbank gibt genau Auskunft zur Kirchensteuer in der Schweiz entsprechend dem Wohnort: ZKB Rechner Steuern / Kirchensteuern

Beispiele für die Wohnorts-Unterschiede (Schweiz) für eine kinderlose, reformierte Person mit Einkommen CHF 50'000 CHF und Vermögen CHF 20'000 (katholisch ergibt in der Regel fast das gleiche Resultat):
- Zürich Kirchensteuer pro Jahr CHF 209.-
- Winterthur Kirchensteuer pro Jahr CHF 250.-
- Bern Kirchensteuer pro Jahr CHF 363.-
- Basel Kirchensteuer pro Jahr CHF 890.-
- Luzern Kirchensteuer pro Jahr CHF 430.-
- St.Gallen Kirchensteuer pro Jahr CHF 671.-
- Aarau Kirchensteuer pro Jahr CHF 440.-
- Zug Kirchensteuer pro Jahr CHF 184.-
- Solothurn Kirchensteuer pro Jahr CHF 519.-
- Glarus Kirchensteuer pro Jahr CHF 365.-

Auch Umfragen zeigen, dass die Kirchensteuer öfters ein Grund für den Kirchenaustritt ist. Die Steuern sind der am häufigste Grund, von 30 bis 50 Prozent der Befragen genannt.
(siehe auch Umfrage Gründe Kirchenaustritt)

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 15.02.2020