Kann ich bei einer kirchlichen Eheschliessung nach dem Kirchenaustritt noch Trauzeugin/Trauzeuge sein?

Römisch-katholische Trauung: Eventuell ja, eventuell nein, eher umständlich.

Es sind in der Schweiz unterschiedliche Angaben zu finden: Konfessionslose manchmal kategorisch ausgeschlossen ("Diese Trauzeugen müssen einer christlichen Kirche angehören."), manchmal nur "sollten", also mit Ermessen­spiel­raum ("In der Regel sollten die Trauzeugen einer christlichen Kirche angehören."). Manchmal wird auf das kanonische Recht verwiesen ("Trauzeugen können alle sein, die die Ehe­schliessung zu bezeugen imstande sind"), wo nicht ausdrücklich Vorgaben zur Konfession der Trauzeugen gemacht wird.

Wenn Braut und Bräutigam beide römisch-katholisch sind, dann ist es empfehlenswert dass auch Trauzeugin und Trauzeuge beide römisch-katholisch sind. Der Ablauf der römisch-katholischen Riten ist am einfachsten, wenn alle römisch-katholisch sind.

Das Brautpaar sollte auf jeden Fall fühzeitig bei der kirchlichen Vorbereitung abklären, welche Flexibilität im kontreten Fall in dieser Pfarrei vorhanden ist.

Evangelisch-reformierte Trauung: Kein Problem.

Die Trauung nach der reformierten Konfession kann im Prinzip sogar ohne Trauzeugen vollzogen werden. Nur auf dem Zivilstandsamt müssen die Trauzeugen unterschreiben, in der Kirche nicht mehr.
(Achtung Ausnahme: Wenn bei einer Trauung in der reformierten Kirche die Braut oder der Bräutigam der römisch-katholischen Kirche angehört, dann müssen die Trauzeugen trotzdem ein Ehe­schliessungs-Protokoll unterschreiben zuhanden der römisch-katholischen Kirche.)

Bei einer Trauung in der reformierten Kirche gibt es üblicherweise keine Vorgaben betreffend der Konfession von Trauzeugin und Trauzeuge (für den Eintrag im Heiratsregister wird nur Name, Vorname und Wohnort der Trauzeugen erfasst, nicht aber die Konfession der Trauzeugen).