Allgemeines zur Frage der kirchlichen Trauzeugen
„Kann ich bei einer kirchlichen Eheschliessung nach dem Kirchenaustritt noch Trauzeugin sein?“ ist ebenfalls eine wichtige Frage, um von allfälligen Nachteilen des Kirchenaustritts nicht überrascht zu sein.
Die Rolle der Trauzeugin oder des Trauzeugen bei einer kirchlichen Trauung ist ein wichtiger Teil der Zeremonie. Doch wie wirkt sich ein Kirchenaustritt auf diese Aufgabe aus? In diesem Blog klären wir, ob konfessionslose Personen weiterhin als Trauzeugin oder Trauzeuge bei einer kirchlichen Eheschliessung fungieren können und welche Unterschiede es je nach Konfession gibt.
Die rechtlich bedeutsame Rolle der Trauzeuginnen und Trauzeugen ist der Moment der offiziellen Trauung auf dem Standesamt. Auch kirchliche spielen Trauzeuginnen und Trauzeugen eine wichtige Rolle, sind je nach Konfession aber von unterschiedlicher Bedeutung. Weil seit Jahren gerade bei den jüngeren Personen viele Kirchenaustritte zu verzeichnen sind, kann es unter Umständen Schwierigkeiten bereiten geeignete Personen zu finden.
Während bei einer evangelisch-reformierten Trauung in der Regel keine religiösen Anforderungen gestellt werden, kann dies bei einer römisch-katholischen Hochzeit etwas komplizierter sein. In der katholischen Kirche liegt es oft im Ermessen des Pfarrers, wie streng die Vorgaben bezüglich der Konfession der Trauzeugen gehandhabt werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit dem zuständigen Geistlichen in Kontakt zu treten, um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden. Weitere Erläuterungen in den separaten Abschnitten.
Römisch-katholische Trauung: Ein Fall von Interpretationsspielraum
Bei einer römisch-katholischen Hochzeit sind zwei Trauzeugen erforderlich, die das Eheversprechen des Paares mit ihrer Unterschrift bezeugen. Die grundlegenden Anforderungen an Trauzeugen sind simpel: Sie müssen volljährig sein und in der Lage, das Geschehen geistig zu erfassen. Rein formal gibt es im kanonischen Recht keine zwingende Vorgabe, dass die Trauzeugin oder der Trauzeuge einer bestimmten Konfession angehören muss.
In der Praxis jedoch sind die Regelungen von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich. In der Schweiz findet man teils widersprüchliche Angaben: In manchen Gemeinden wird erwartet, dass die Trauzeugen einer christlichen Kirche angehören. In anderen Gemeinden besteht lediglich eine Empfehlung, dass die Trauzeugen „ideal“ der gleichen oder zumindest einer christlichen Konfession angehören sollten. Dies lässt einen gewissen Ermessensspielraum, doch es kann auch vorkommen, dass konfessionslose Trauzeugen kategorisch ausgeschlossen werden.
Falls Braut und Bräutigam beide römisch-katholisch sind, ist es ratsam, dass auch die Trauzeugen der römisch-katholischen Kirche angehören, um den Ablauf der Zeremonie reibungslos zu gestalten. Die genauen Vorgaben sollten jedoch im Vorfeld mit der zuständigen Pfarrei besprochen werden. In einigen Fällen kann es nämlich durchaus möglich sein, dass konfessionslose Trauzeugen akzeptiert werden, in anderen könnte es zu Hindernissen kommen.
Evangelisch-reformierte Trauung: Konfession spielt keine Rolle
Bei einer evangelisch-reformierten Trauung ist die Situation deutlich unkomplizierter. Hier haben die Trauzeugen oft nur eine symbolische Bedeutung, und es gibt keine formalen Vorgaben, was ihre Konfession betrifft. Tatsächlich ist es in vielen reformierten Kirchen sogar möglich, die Eheschliessung ohne Trauzeugen durchzuführen. Die Unterschriften auf dem Ehevertrag werden dann lediglich auf dem Zivilstandsamt benötigt, nicht aber in der Kirche. Wenn jedoch einer der Eheleute der römisch-katholischen Kirche angehört, kann es in Ausnahmefällen erforderlich sein, dass die Trauzeugen das Eheschliessungsprotokoll zuhanden der katholischen Kirche unterschreiben müssen. Dies betrifft jedoch nur die formale Seite der Eheschliessung und ändert nichts daran, dass in der evangelisch-reformierten Kirche grundsätzlich keine speziellen Anforderungen an die Konfession der Trauzeugen gestellt werden.