Römisch-katholische Trauung: Eventuell ja, eventuell nein, eher umständlich.
Es sind in der Schweiz unterschiedliche Angaben zu finden: Konfessionslose manchmal kategorisch ausgeschlossen ("Diese Trauzeugen müssen einer christlichen Kirche angehören."),
manchmal nur "sollten", also mit Ermessen
Wenn Braut und Bräutigam beide römisch-katholisch sind, dann ist es empfehlenswert dass auch Trauzeugin und Trauzeuge beide römisch-katholisch sind. Der Ablauf der römisch-katholischen Riten ist am einfachsten, wenn alle römisch-katholisch sind.
Das Brautpaar sollte auf jeden Fall fühzeitig bei der kirchlichen Vorbereitung abklären, welche Flexibilität im kontreten Fall in dieser Pfarrei vorhanden ist.
Evangelisch-reformierte Trauung: Kein Problem.
Die Trauung nach der reformierten Konfession kann im Prinzip sogar ohne Trauzeugen vollzogen werden. Nur auf dem Zivilstandsamt müssen die Trauzeugen unterschreiben, in der Kirche nicht mehr.
(Achtung Ausnahme: Wenn bei einer Trauung in der reformierten Kirche die Braut oder der Bräutigam der römisch-katholischen Kirche angehört, dann müssen die Trauzeugen trotzdem ein Ehe
Bei einer Trauung in der reformierten Kirche gibt es üblicherweise keine Vorgaben betreffend der Konfession von Trauzeugin und Trauzeuge (für den Eintrag im Heiratsregister wird nur Name, Vorname und Wohnort der Trauzeugen erfasst, nicht aber die Konfession der Trauzeugen).