Könnte es Nachteile am Arbeitsplatz geben, wenn ich aus der Kirche austrete?

Kurz gesagt: Nein, im Prinzip garantiert die Bundesverfassung für alle Einwohner der Schweiz die Religionsfreiheit.

Die Religionszugehörigkeit ist grundsätzlich Privatsache. Gemäss der Schweizer Bundesverfassung hat jede Person hat das Recht, ihre Religion und weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen. Und weiter gibt es in der Bundesverfassung auch das Diskriminierungsverbot, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Sprache, etc und eben auch religiöser Überzeugung diskriminiert werden darf.

Jede Person kann ihre Religion (Konfession) frei wählen. Der Arbeitgeber hat Mitarbeitende verschiedener Religionen und Konfessionslose grundsätzlich gleich zu behandeln und üblicherweise benötigt der Arbeitgeber auch keine Kenntnis der Religionszugehörigkeit (ausser bei Quellensteuer). Eine Kündigung aufgrund des Austritts aus der Kirche ist missbräuchlich.

Allerdings: Das Diskriminierungsverbot kann nie ein 100-prozentiger Schutz sein. Wenn z.B. eine Vorgesetzten-Stelle frei wird und mehrere Bewerbungen da sind, dann besteht immer ein gewisses Risiko, dass versteckt im Hintergrund die fehlende Kirchenmitgliedschaft ein Nachteil sein könnte. Ein Restrisiko bleibt, dass man wegen dem Kirchenaustritt benachteiligt werden könnte.