Austritt von Kindern und Jugendlichen
Bis zum Alter von 16 Jahren entscheiden die Eltern über die Konfessions-Zugehörigkeit ihrer Kinder. Üblicherweise genügt die Unterschrift von Mutter oder Vater, zwei Unterschriften werden selten verlangt. Das Vorgehen beim Austritts-Service für kostenlosen Kirchenaustritt der Kinder ist beschreiben bei Anleitung Bezug kostenloser Kirchenaustritt Kinder.
Nicht selten besteht in einer Familie die Konstellation, dass ein oder beide Elternteile konfessionslos sind beziehungsweise aus der Kirche austreten sind, während die Kinder Kirchenmitglieder sind. Das ist oft eine ganz bewusst gefällte Entscheidung. Zwar ist der Anteil von Mitgliedern der Landeskirche in der Schweiz fortlaufend schrumpfend. Aber gerade in ländlichen Gegenden ist im Schulalter der Anteil an Kameradinnen und Kameraden in der Schule hoch, welche den evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Religionsunterricht besuchen. Konfessionslos könnte die Gefahr bestehen, dass das Kind ausgegrenzt wird.
Bestandteil der Erziehung
Viele Eltern in der Schweiz betrachten es als wichtig, dass ihre Kinder einer Konfession, sei es katholisch oder reformiert, angehören, da sie der Überzeugung sind, dass dies zur moralischen und ethischen Bildung der Kinder beiträgt. Der Besuch des Religionsunterrichts wird oft als wesentlicher Bestandteil der Erziehung angesehen, da dort nicht nur religiöse Inhalte vermittelt werden, sondern auch Werte wie Mitgefühl, Respekt und Gemeinschaftsgeist. Durch die Teilnahme an kirchlichen Aktivitäten und Ritualen möchten Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das sie moralisch und ethisch prägt, und ihnen gleichzeitig eine spirituelle Orientierung bietet, die in der heutigen, oft als unübersichtlich empfundenen Welt, als stabilisierender Faktor wirken kann.
Streitpunkt „Selbstbestimmte Konfirmation“
Die Praxis der Säuglingstaufe wird oft kritisiert, da das Kind dabei ohne eigene Mitbestimmung getauft wird. Dem wird häufig entgegnet, dass Jugendliche später bei der Konfirmation die Möglichkeit haben, selbstbestimmt „Ja“ zu Kirche und Kirchenmitgliedschaft zu sagen: Beispiel-Zitate der Reformierten Kirche „Konfirmandinnen und Konfirmanden sagen in eigener Verantwortung Ja zu Gott“ oder „Mit der Konfirmation bekunden die jungen Erwachsenen selbstbestimmt ihren Willen“.
Doch diese vermeintliche Selbstbestimmung hat einen entscheidenden Haken: In der Schweiz können Jugendliche erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eigenständig aus der Kirche austreten. Die Konfirmation findet jedoch meist kurz davor statt. Von einer Konfirmation in eigener Verantwortung kann man bestimmt nicht sprechen, wenn wie bei der Taufe erneut die Entscheidung letztlich bei den Eltern liegt: Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bestimmen sie über die konfessionelle Zugehörigkeit ihrer Kinder. Ein selbstbestimmter Wille der jungen Erwachsenen? Auch hier: Fehlanzeige.
Im Gegensatz dazu ist das Firmalter in der römisch-katholischen Kirche variabler. In der Schweiz gibt es unterschiedliche Modelle und Altersgrenzen für die Firmung, die sich zunehmend nach hinten verschieben. Immer mehr Pfarreien entscheiden sich dafür, Jugendliche erst im Alter von 17 bis 18 Jahren zu firmen.
In den letzten Jahren hat sich in der römisch-katholischen Kirche das Bewusstsein verstärkt, dass die Firmung eine Entscheidung des einzelnen Gläubigen sein sollte. Da Jugendliche in der Pubertät oft noch nicht die nötige Reife mitbringen, sind ältere Jugendliche eher in der Lage, sich mit religiösen Fragen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund setzen immer mehr katholische Pfarreien in der Schweiz das Firmalter nach oben, um eine wirklich selbstbestimmte Firmung zu ermöglichen.