Pfarrei-Formular Kirchenaustritt Römisch-katholische Kirche Kanton Freiburg

Zu Verifikations-Verfahren beim Kirchenaustritt wird immer wieder die Schikane-Frage aufgeworfen:
Bürokratie in der Kirche? St.Galler Kirchen verlangen beglaubigte Unterschrift bei Austritt
Gesetzlich korrekt verankert überwiegen aber eigentlich die Vorteile bezüglich der Rechtssicherheit. Für das Bestäti­gungs-Verfahren bei der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Freiburg wurden aber die rechtlichen Grundlagen nicht geschaffen, weshalb dieses Bestätigungs-Verfahren problematisch ist.

Hinweis Evangelisch-reformierte Kirche: In der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg wird ist ein Bestätigungs-Verfahren mit Hilfe eines Formulars ausdrücklich festgelegt und damit liegt eine ordentliche rechtliche Grundlage vor:
Formular Ref. Freiburg ⇒ kirchenaustritt-info.ch

Nicht alle Pfarreien (im Kanton Freiburg entspricht die Pfarrei der Kirchgemeinde, ist im Kanton Freiburg also die kirchliche Behörde, welche für den staatsrechtlichen Kirchenaustritt zuständig ist) handeln so, aber bei vielen Pfarreien erhält man nach der Zusendung der Kirchenaustritts-Erklärung nicht direkt die Kirchenaustritts-Bestätigung. Statt­dessen schickt die Pfarrei ein Formular und ein Merkblatt sowie ein Begleitschreiben dazu. Im Begleit­schreiben wird davon gesprochen für den "administrativen Vollzug" des Kirchenaustritts sei das "offizielle Formular" der Pfarrei auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Fehlt der Taufort (dessen Angabe für den Kirchenaustritt zwar sinnvoll aber nicht unbedingt notwendig ist), dann wird gelegentlich behauptet "Angaben zu Taufort und Taufdatum sind zwingend".

Auf dem Formular sollen Angaben eingetragen werden, welche sonst nirgendwo in der Schweiz verlangt werden:
- Name von Vater und Mutter
- der Geburtsort
- der Zivilstand
- Name des Ehepartners / der Ehepartnerin
Mit einer erneuten Unterschrift auf diesem Formular soll zudem bestätigt werden "Ich werde meine Familie oder mir nahestehende Personen selber über meinen Austritt aus den kirchlichen Körperschaften informieren", was aber ebenfalls keine zulässige Bedingung für den Kirchenaustritt ist. Auch wenn es sinnvoll sein mag nahestehende Personen über den Kirchenaustritt zu informieren, besteht jedoch keine Verpflichtung dazu. Im Weiteren soll bestätigt werden, Kenntnis genommen zu haben vom Inhalt des "Merkblatt zu den Konsequenzen des Kirchenaustritts".

Wie eingangs erwähnt gibt es für dieses Formular der Katholischen Pfarrei keine rechtliche Grundlage. Die Pfarrei begrüsst es, wenn man den Kirchenaustritt mit diesem Formular bestätigt, aber es besteht keine Verpflichtung. Wer die überflüssige Fragerei als unakzeptable Zumutung empfindet, muss keine solche Bestätigung unterschreiben. Wenn bereits eine korrekte Kirchenaustritts-Erklärung mit ausreichenden Angaben zugestellt wurde, erübrigt sich eine erneute Bestätigung.

Was tun, wenn man das Formular nicht ausfüllen und zurücksenden will?
Damit der Kirchenaustritt nicht liegen bleibt, sollte man einen kurzen Brief an die Pfarrei schreiben und den Pfarreirat darüber informieren, dass man das überflüssige Formular nicht zurücksenden wird und dass man Kenntnis genommen hat vom "Merkblatt zu den Konsequenzen des Kirchenaustritts". Meistens genügt dies dem Pfarreirat, damit der Kirchenaustritt durch Mitteilung an das Einwohneramt des Wohnorts abgeschlossen wird (andernfalls kann man sich bei der Katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg beschweren, dass die Pfarrei den Kirchenaustritt mit einem Verfahren ohne ausreichende rechtliche Grundlagen blockiert).