Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt

 

Kann ich nach dem Kirchenaustritt trotzdem auf dem Friedhof bestattet werden?

Ja, die Begräbnisstätten sind im Aufgabenbereich der politischen Gemeinde. Personen werden auf dem örtlichen Friedhof auf jeden Fall bestattet, unabhängig von der Religions-Zugehörigkeit. Bei katholischen oder reformierten Personen ist automatisch die entsprechende Pfarrperson für die Abdankung zuständig. Es gibt jedoch für auch konfessionsfreie Abdankungen viele Angebote:

Der Freie Diplom Theologe Jan Euskirchen von Mondial-Ritual.ch bietet neben der Dienstleistung als Trauerredner für die Abschiedszeremonie auch für Hochzeit und Taufe konfessionslose, freie Zeremonien an.
Weitere AnbieterInnen von Abschiedszeremonien:
Einen guten Eindruck zur frei gestalteten Abdankung gibt das Portrait über Trauerredner Thomas Hermann (Deutschland).

 

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Der jährliche Kirchensteuer-Betrag für Privatpersonen hängt hauptsächlich vom Wohnkanton ab sowie dem Wohnort. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen reformierter und katholischer Konfession. Beispiel dazu finden Sie hier bei Höhe der Kirchensteuer nach Wohnort und Einkommen. Zu exakten persönlichen Berechnung der Kirchensteuer kann ein Steuer Rechner genutzt werden: Kirchensteuer Schweiz berechnen. Beispiel eine Person mit 50'000 Franken steuerbarem Einkommen: ungefähre Kirchensteuer in Zürich 210 Franken, Bern 360 Franken, Basel 890 Franken, St. Gallen 660 Franken, Aarau 440 Franken, Luzern 430 Franken.

 

 

Weshalb ist dieser Kirchenaustritts-Service nicht kostenlos?

Der Kirchenaustritt via Online-Formular ist für Sie einfach und schnell. Dieser Kirchenaustritts-Service ist unabhängig von den kirchlichen Stellen und deshalb fallen für Sie Kosten an. Gemessen an der Höhe der Kirchensteuer fällt der Betrag von CHF 35.- jedoch kaum ins Gewicht. Die Kirchenaustritts-Dienstleistung vereinfacht neutral und unabhängig den Kirchenaustritt, welcher oftmals als kompliziert empfunden wird.

 

 

Wie wird die Kirchensteuer berechnet bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien?

Vereinfacht dargestellt gibt es folgende Varianten:

Gemäss der jeweiligen Konfession der Ehegatten
⇒ Kantone Zürich, Appenzell-Ausserrhoden, Thurgau, Tessin, Wallis, Bern, Jura, Graubünden, Genf, Glarus, Appenzell-Innerrhoden und St.Gallen.
Konkretes Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 3 Kinder katholisch. Es sind 50% der Kirchensteuer für die katholische Kirche zu entrichten.

Alle Kinder zusammen zählen als 1 erwachsene Person
⇒ Kantone Freiburg und Basel-Land.
Konkretes Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 3 Kinder katholisch. Es sind 66% der Kirchensteuer für die katholische Kirche zu entrichten.

Jedes Kind zählt wie 1 erwachsene Person.
⇒ Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, Aargau und Neuenburg.
Konkretes Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 3 Kinder katholisch. Es sind 80% der Kirchensteuer für die katholische Kirche zu entrichten.

 

 

Gilt mein Kirchenaustritt automatisch auch für meine Kinder?

Nein. Die Konfessions-Zugehörigkeit eines Kindes erlischt nur bei ausdrücklicher Erklärung durch die Erziehungsberechtigten. Bei Kirchenaustritt24 kann Mutter oder Vater kostenlos den Kirchenaustritt fertig vorbereiteten Kirchenaustritt für Kinder beziehen..

 

 

Kann die ganze Familie gemeinsam austreten?

Nein. Ein gemeinsame Austrittserklärung für mehrere Personen (Kollektivaustritt, Familienaustritt) nicht zulässig ist. Auch für ein Ehepaar kann nicht ein Ehepartner eine gemeinsame Austrittserklärung abgeben.

 

 

Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr bezahlen?

Mit dem Austritt entfällt die Pflicht für Kirchensteuer. Wenn der Austritt mitten im Jahr erfolgt, bezahlen Sie für das aktuelle Jahr pro Rata bis zum Austrittsdatum, in gewissen Kantonen bis zum Ende des Vorjahres. Im Kanton St. Gallen wird auf Ende des Monats des Austritts aufgerundet > weitere Informationen.

 

 

Wird es Rückfragen oder Kontaktaufnahme durch den Pfarrer geben?

Bei Bestellung des Austritts über unser Austritts-Formular wickelt die Kirche den Kirchenaustritt normalerweise ohne Rückfragen ab.

 

 

Ist nach meinem Austritt eine kirchliche Trauung noch möglich?

Wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der entsprechenden Kirche (katholisch oder reformiert) ist, dann ist in der Regel eine kirchliche Trauung problemlos möglich. Wenn beide konfessionslos sind und man eine christlich geprägte Heiratszeremonie möchte, dann muss man sich auf eigene Kosten an eine frei arbeitende Theologin bzw. Theologen wenden und kann sich als passenden Rahmen für eine weisse Hochzeit z.B. eine Kapelle mieten. Für Hochzeits-Zeremonien gibt es ein breites Angebot, sowohl mit religiösem Schwerpunkt als auch ganz frei von Religion:

Der Freie Diplom Theologe Jan Euskirchen von Mondial-Ritual.ch bietet neben der Dienstleistung als Trauredner für die Hochzeitszeremonie auch für Trauerfeier / Abschiedszeremonie sowie Taufen konfessionslose, freie Zeremonien an.
Weitere AnbieterInnen von Hochzeitszeremonien:

 

Der Anteil kirchlicher Trauungen ist aber ohnehin stark zurück gegangen. In der Schweiz lassen sich nur noch weniger als 20 Prozent der Paare auch kirchlich trauen.

 

 

Kann ich nach dem Austritt noch Taufpatin oder Taufpate sein?

Das Anrecht entfällt, jedoch insbesondere die reformierten Pfarrer akzeptieren häufig, dass entweder die Taufpatin oder der Taufpate keine Konfession bzw. nicht die gleiche Konfession wie das zu taufende Kind hat.
Grundsätzlich hat die Funktion Patin/Gotte oder Pate/Götti aber ohnehin nur symbolischen Charakter und keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Eltern des Kindes haben deshalb grosse Freiheit wie sie das regeln. Aber bei der Taufzeremonie in der Kirche kann bei der Taufe nur die Rolle von Taufpatin und Taufpate übernehmen, wer vom Pfarrer/Priester akzeptiert wird.
Übrigens lassen von den Eltern, welche Kirchenmitglieder sind, trotzdem nur noch etwa 3/4 ihr Kind in der Kirche taufen.

 

 

Können Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz aus der Kirche austreten?

Ja. Personen mit ausländischer Nationalität können hier in der Schweiz aus der Kirche austreten, wenn sie einen Wohnsitz in einer Schweizer Gemeinde haben. Der Kirchenaustritt läuft direkt hier in der Schweiz über die entsprechende Kirche.

 

 

Muss ich eine Begründung für den Kirchenaustritt angeben?

Nein. Für den Kirchenaustritt aus der Kirchgemeinde (öffentlich-rechtliche Körperschaft) muss keine Begründung angegeben werden. Allenfalls bittet die Pfarrei beim Kirchenaustritt um weitere Angaben, welche man für die Kirchenbücher angeben kann, aber es gibt keine Verpflichtung für Angaben wie Taufort und Taufdatum.

 

 

Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat der Kirchenaustritt?

Die meisten Austretenden hatten ohnehin kaum noch Kontakt mit der Kirche, weshalb sich im Alltag meist kaum etwas ändert. In den Suchmaschinen findet man leicht Einzelheiten was entfallende Rechte und Pflichten beim Austritt aus der Kirche betrifft.

 

 

Kann ich einen Musterbrief aus dem Internet verwenden statt dem Service von austreten.ch?

Ja, aber es entgehen Ihnen viele Vorteile der Dienstleistung von Kirchenaustritt24, vom fertigen Austrittsbrief an die korrekte Adresse bis zur kostenlosen Unterstützung, falls es Schwierigkeiten gibt bei der Austritts-Bearbeitung durch die Kirche. Durch die lokalen Unterschiede ist der Kirchenaustritt nicht unbedingt so klar wie es vielleicht zunächst scheint, siehe auch hier. Am besten Kirchenaustritt-Info wählen, wer den Brief selber unentgeltlich erstellen möchte.

 

 

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