Kanton Zug • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Steuerbefreiung erfolgt im Kanton Zug bei ordentlicher Veranlagung nach Kirchenaustritt während des Jahres ab Jahresbeginn.

Kirchenaustritt Kanton Zug: Hier direkt zum Formular Kirchenaustritt

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Mitgliedschaft: 1) Die Kirchgemeinde umfasst die im Kantonsgebiet wohnhaften Angehörigen der ev.-reformierten Kirche. 2) Zeichen und Ausdruck findet diese Mitgliedschaft in Taufe und Abendmahl, in Unterweisung undKonfirmation, in der Teilnahme am Gottesdienst und an anderen Aktivitäten der Gemeinde. 3) Der Austritt aus der Kirchgemeinde erfolgt durch eine persönliche, schriftliche Mitteilung an denKirchenrat. Ein Austrittsschreiben für eine Familie muss von allen religionsmündigen Mitgliedern unterzeichnet sein. Ein rückwirkender Austritt ist ausgeschlossen. 4) Die Anmeldung für einen Eintritt oder Wiedereintritt hat ebenfalls persönlich und schriftlich zu erfolgen. 5) Der Übertritt aus anderen Konfessionen oder Religionen erfolgt mittels schriftlicher Anmeldung un-ter Beilage einer Kopie des Austrittsschreibens an die bisherige Konfession oder Religion. 6) Für Personen unter 16 Jahren sind ihre gesetzlichen Vertreter zuständig.
(Abschnitt Mitgliedschaft, Kirchgemeindeordnung Reformierte Zug)

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 15.02.2020