Kanton Nidwalden • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird nur von den Kirchengliedern und von den juristischen Personen erhoben. Massgebend für die Erhebung einer Kirchensteuer bei natürlichen Personen ist die Zugehörigkeit am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht.
Steuergesetz Kanton Nidwalden

Nidwalden Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert).

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Kirchengebiet: Die Ev.-Reformierte Kirche Nidwalden bildet eine einzige, in mehrere Kreise gegliederte Kirchgemeinde, die das ganze Kantonsgebiet umfasst. Mitgliedschaft: Mitglieder der Ev.-Reformierten Kirchgemeinde Nidwalden sind alle Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner, die als Kinder evangelischer Eltern geboren*, nach dem Willen der Eltern im evangelischen Glauben unterrichtet wurden, auf Gesuch hin aufgenommen oder als Mitglied einer ausserkantonalen oder ausländischen evangelischen Kirche im Kanton Nidwalden zugezogen sind, ohne ihre Nichtzugehörigkeit schriftlich zu erklären. Austritt: Der Kirchenaustritt ist dem Kirchenrat schriftlich zu erklären.
Verfassung der Reformierten Kirche Nidwalden

* Anmerkung: Es ist in der Schweiz vielerorts das übliche Vorgehen, dass Neugeborere (unabhängig davon ob später einer Taufe stattfindet oder nicht) beim Einwohneramt mit der Kirchen-Zugehörigkeit der Eltern bzw. der Mutter erfasst werden, obwohl (anders als bei Ref. Nidwalden, siehe oben) ein solches Vorgehen nicht durch die Kirchen-Ordnung gestützt wird. Falls Babys konfessionslos sein sollen, dann braucht es oftmals eine Nichtzugehöritkeits-Erklärung oder einen Kirchenaustritt durch die Eltern für ihr Kind.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 16.02.2020