Wer hält nach einem Kirchenaustritt die Grabrede?

Bei römisch-katholischen oder evangelisch-reformierten Personen ist automatisch die entsprechende Pfarrperson für die Abdankung zuständig. Wenn die verstorbene Personen jedoch nicht Kirchenmitglied war, dann sollten die Angehörigen für eine würdige Trauerrede oder Grabrede sorgen.

Es ist der Hauptunterschied bei einer konfessionslosen Bestattung, dass ein Abdankungs-Gottesdienste in der Kirche und die Begleitung des entsprechenden Pfarrers oder Priesters entfällt.

Weil jedes Jahr etwa 1 Prozent aus der Kirche austreten, hat inzwischen die Zahl der Konfessionslosen stark zugenommen. Entsprechend gibt es auch immer mehr Möglichkeiten, um die kirchliche Rolle bei der Abdankung zu ersetzen. Nachfolgend einige Links zu Angeboten von theologisch unabhängigen Rednerinnen und Rednern.

Externer Link ◽ Zeremonienleiter (ganze Schweiz, Region auswählen):
▶ konfessionell unabhängige Trauerredner und frei arbeitende Theologen

Externer Link ◽ Begleitungs- und Bestattungs-Angebot der Fährfrauen:
▶ Fährfrauen - Tod und Abschied im Lebensfluss

Externer Link ◽ Freidenker (weltliche Feiern, für jedermann ohne Mitgliedspflicht):
▶ TrauerrednerInnen der Freidenker-Vereinigung (Schweiz)

Externer Link ◽ Als Beispiel Portrait frei gestalteter Abdankungen:
▶ Trauerredner Thomas Hermann (D)