Es dauert bei der Kirche vielfach sehr lange, bis ein eingereichter Kirchenaustritt bearbeitet und bestätigt ist.
Ein bis zwei Monate sind keine Seltenheit bis die austretende Person die Kirchenaustritts-Bestätigung erhält.
Wenn der Abgabe-Termin für die Steuererklärung naht, stellt sich deshalb oft die Frage: Was soll ich tun, wenn
meine Steuer
Oft liegt hier ein Missverständnis vor: Es ist üblicherweise gar nicht notwendig, bei der Steuererklärung einen Beleg für den erfolgten Kirchenaustritt beizulegen.
Es ist bei den Kirchen häufig so, dass es ein bis zwei Monate dauert, bis die Kirchgemeinde der austretenden Person die Kirchenaustritts-Bestätigung zusendet. Gleichzeitig informiert dann die Kirchgemeinde jedoch gleichzeitig auch die Gemeindeverwaltung (Einwohneramt) über den Kirchenaustritt, so dass auch das Steueramt auf dem Amtsweg informiert wird. Die Gemeindeverwaltung ändert im Register die erfasste Konfession der austretenden Person.
Das Steueramt erhält also automatisch die Meldung über die Konfessions-Änderung. Eine Beilage bei der Steuererklärung* ist deshalb nicht notwendig.
Somit besteht kein Grund zur Eile, weil Ihr Kirchenaustritts-Datum gleich dem Datum des Eintreffen Ihres Einschreibens bei der Kirchgemeinde ist. Auch wenn Ihnen die Kirchenaustritts-Bestätigung z.B. erst zwei Monate später zugestellt wird, gilt der Kirchenaustritt (auch für die Kirchensteuer) rückwirkend auf das Datum, als der Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde eingetroffen ist (Einschreiben).
Spätestens auf der definitiven Veranlagungsverfügung des Steueramts für das Jahr des Kirchenaustritts, welche erst im nachfolgenden Jahr erstellt wird, sollte dann die Kirchensteuerpflicht auf jeden Fall mit dem korrekten Austritts-Datum enden (kontrollieren).
* Bei der Steuererklärung ist es im Prinzip egal, was Sie schreiben oder was im Voraus ausgefüllt wurde (in vielen Kantonen gibt
es in der Steuererklärung das Konfessions-Feld gar nicht mehr). Das Steueramt verwendet sowieso die Daten des amtlichen Personenregisters (Einwohneramt),
wo der Kirchenaustritt von der Kirchgemeinde gemeldet werden muss. Wenn nichts vorgegeben ist, dann tragen Sie nach Absenden des Kirchenaustritts "konfessionslos" ein.
Wenn aber schon eine Angabe drin ist, dann am besten einfach stehen lassen. Falls auf der provisorischen Steuerrechnung zuviel Kirchensteuer
verlangt wird, dann wird dies auf jeden Fall bei der definitiven Steuerrechnung korrigiert, welche Sie im folgenden Jahr erhalten werden (kontrollieren
ob bei der definitiven Steuerrechnung die Kirchensteuer korrekt endet). Die Kirchenaustritts-Bestätigung der Kirchgemeinde ist nur für Ihre
Unterlagen, falls es irgendwann Unklarheiten geben sollte.
Ausnahme Quellensteuer: Bei Quellenbesteuerung (Ausländer) sollte eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung beim Arbeitgeber eingereicht werden,
damit das kantonale Steueramt mit Sicherheit Kenntnis vom Kirchenaustritt erhält.