Wer ist nach dem Kirchenaustritt für die Beerdigung zuständig?

Für alle Verstorbenen ist die Bestattung grundsätzlich Aufgabe der politischen Gemeinde. Alle Personen können auf jeden Fall auf dem örtlichen Friedhof bestattet werden, unabhängig von der Religions-Zugehörigkeit.

Meistens ist der Friedhof aus historischen Gründen nahe bei der Kirche und die überwiegende Mehrheit der Verstorbenen sind Kirchenmitglieder. Deshalb hält sich hartnäckig der Irrtum, dass die Kirche generell für die Bestattung zuständig sei.

Bei katholischen oder reformierten Personen ist tatsächlich automatisch die entsprechende Pfarrperson für die Abdankung zuständig. Kirchgemeinde und Pfarrperson sind jedoch nur für den religiös-rituellen Teil zuständig, meistens inklusive Trauergottesdienst.

Ausser dem religiösen Ritus ist jedoch alles Sache der politischen Gemeinde, von der Leichenschau, über das Bestattungspersonal bis zum Friedhofgärtner. Jede Gemeinde hat eine Bestattungs- und Friedhofreglement. Dort kann man alle Details nachlesen, beispielsweise (Stadt Zürich) dass für Kinder von 2 bis 12 Jahren bei Erdbestattung ein Grab Klasse II ausgehoben wird mit einer Tiefe von 1.3 bis 1.6 Metern.

Externer Link ◽ Bestattungsreglement Zürich:
▶ Verordnung über das Bestattungswesen und die Friedhöfe (Stadt Zürich)