Datum Gültigkeit Kirchenaustritts-Brief

 

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz sofort gültig, wenn der Brief bei der Kirchgemeinde eintrifft und die gesetzlichen Anforderungen für den Kirchenaustritt erfüllt sind.

 

Das Senden per Einschreiben ist für den Kirchenaustritt zwar meistens nicht vorgeschrieben, um jedoch im Bedarfsfall für den Brief einen Nachweis zu haben, ist es sinnvoll den Kirchenaustritts-Brief per Einschreiben abzusenden.
Anmerkung: Zwecklos ist es eine Kopie der Kirchenaustritts-Erklärung an Einwohneramt oder Steueramt zu senden, weil einzig die Kirchgemeinde zuständig ist für den Kirchenaustritt und verpflichtet ist den Austritt der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

 

Die Bestätigung für den Kirchenaustritt erhält man oft erst mehrere Wochen nach dem Austreten, aber als Datum für den Austritt ist immer der Zeitpunkt massgebend, zu welchem der Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde eingetroffen ist.

 

Es gibt keine bestimmten Termine an welche der Kirchenaustritt gebunden wäre, keine Kündigungsfrist oder andere Fristen. Es ist im Prinzip jederzeit möglich den Kirchenaustritt einzureichen.

 

Wenn der Kirchenaustritt korrekt eingereicht ist, dann entfällt auch die Kirchensteuer-Pflicht. Für das Austritts-Jahr wird die Kirchensteuer pro rata bis zum Austritts-Datum berechnet. In der Schweiz wird teilweise auch nur in ganzen Jahren abgerechnet, so dass die Kirchensteuer am 31.12. des Vorjahres endet.

 

Wenn die Kirchensteuer in jahresweise berechnet wird, dann kann für ein ganzes Jahr Kirchensteuer entscheidend sein, an welchem Tag der Kirchenaustritt wirksam geworden ist:
  Kirchenaustritt Kirchensteuer Jahresende

 

Letzte Änderung: 22.10.2018